Grundlagen

In einer Gesellschaft, in der Diskriminierung zum Alltag gehört, hat Antidiskriminierungsarbeit die Aufgabe, den Grundgedanken der Gleichbehandlung in allen gesellschaftlichen Strukturen und Institutionen auf sämtlichen Ebenen nachhaltig zu verankern und eine Antidiskriminierungskultur zu etablieren.

Wirksame Antidiskriminierungsarbeit rückt die Perspektive der Betroffenen in den Mittelpunkt. Damit signalisiert und praktiziert sie eine klare Verschiebung der Prioritäten weg von der gängigen Täterfokussierung. Der Einzelfallberatung kommt dabei die Rolle zu, Betroffene in ihrer Handlungsfähigkeit zu stärken und gleichzeitig Einzelfälle im strukturellen Kontext zu verorten. Damit ist die Einzelfallberatung ein zentraler Bestandteil der Antidiskriminierungsarbeit.

Für die Antidiskriminierungsberatung gilt es Prinzipien bezüglich der inhaltlichen Arbeit und des Beratungsrahmens einzuhalten:

  1. Parteilichkeit:
    Diskriminierungsfälle werden aus der Perspektive der Ratsuchenden und vor dem Hintergrund gesellschaftlicher Machtverhältnisse und Ungleichheitsstrukturen betrachtet.
  2. Empowerment der Betroffenen:
    Empowerment im Sinne (der Erfahrung) von Selbstbestimmung und Selbstermächtigung der Ratsuchenden ist eine wichtige Grundlage und zugleich wesentliches Ziel der Beratungsarbeit.
  3. Horizontaler Ansatz:
    Es gibt verschiedene Ungleichheitsverhältnisse, Diskriminierungs- erfahrungen können unterschiedliche Hintergründe haben. Jede/r Ratsuchende verdient ein fundiertes Unterstützungsangebot.
  4. Vertraulichkeit:
    Die Beratungssituation ist ein geschützter Raum für Ratsuchende.
  5. Ratsuchenden- und Auftragsorientierung:
    Die beraterische Haltung orientiert sich stets an den Ratsuchenden
  6. Unabhängigkeit:
    Die Beratungsarbeit der Antidiskriminierungsstellen ist Menschenrechtsarbeit. Sie geschieht unabhängig von staatlichen Einrichtungen, Parteien und jeglichen politischen Zuordnungen.
  7. Niedrigschwelliger Zugang:
    Qualifizierte Antidiskriminierungsberatung bedarf eines unentgeltlichen, zeit- und ortsnahen Beratungsangebotes in mehreren Sprachen.
  8. Barrierefreiheit:
    Beratungsangebote müssen barrierefrei zugänglich sein.
  9. Vernetzung/Kooperation:
    Antidiskriminierungsberatung bedarf der Vernetzung relevanter Akteurinnen und Akteure.